Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab

Das kam gerade auf Heise: Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab.

Ich bin wirklich beeindruckt. Egal welche Drogen die Richter da genommen haben – es war zuviel oder zuwenig; und ich will sie auch.

Was mich zu diesen Sternchen-Hinweisen bringt. Meine Lieblinge sind da die Automobil- und Telefonanbieter in ihrer Fernsehwerbung. Irgendwas ist ganz toll und kostet [Betrag hier einsetzen].*

Dahinter ist dann ein Sternchen. Unten am Bildrand wird dann für etwa 2 Sekunden in absoluter Mikroschrift die Erläuterung eingeblendet. Kein Mensch kann in dieser Zeit einen solchen langen Text lesen, geschweige denn in dieser Größe.

*“Gilt nur, wenn Sie gleichzeitig ein [Gegenstand einsetzen] erwerben und bereits Kunde bei [Unternehmen einsetzen] sind und dort ihr gesamtes Hab und Gut überschrieben haben.“

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Datum: Montag, 16. März 2009 16:34
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