Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab
Montag, 16. März 2009 16:34
Das kam gerade auf Heise: Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab.
Ich bin wirklich beeindruckt. Egal welche Drogen die Richter da genommen haben – es war zuviel oder zuwenig; und ich will sie auch.
Was mich zu diesen Sternchen-Hinweisen bringt. Meine Lieblinge sind da die Automobil- und Telefonanbieter in ihrer Fernsehwerbung. Irgendwas ist ganz toll und kostet [Betrag hier einsetzen].*
Dahinter ist dann ein Sternchen. Unten am Bildrand wird dann für etwa 2 Sekunden in absoluter Mikroschrift die Erläuterung eingeblendet. Kein Mensch kann in dieser Zeit einen solchen langen Text lesen, geschweige denn in dieser Größe.
*“Gilt nur, wenn Sie gleichzeitig ein [Gegenstand einsetzen] erwerben und bereits Kunde bei [Unternehmen einsetzen] sind und dort ihr gesamtes Hab und Gut überschrieben haben.“
Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor: Hanke